| Allgemeine 
                  Vertragsbedingungen der plan4U, Winterthur
 
 Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages 
                    sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen. Der 
                    Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufs- 
                    und Geschäftsbedingungen. Die "Allgemeinen Bestimmungen" 
                    gelten für alle Produkte und Leistungen, die von plan4U 
                    geliefert werden.   1. Vertragsabschluß 
 Ein gültiger Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung 
                    von plan4U zustande. Zusatz- und Änderungsvereinbarungen 
                    bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch 
                    plan4U. Der Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich 
                    aus den umseitig und auf der Folgeseite aufgeführten 
                    Leistungsbeschreibungen sowie diesen Vertragsbedingungen. 
                    Prospekte, Dokumentationen, Organisationspläne, Ausschreibungsunterlagen 
                    oder den Vertrag vorbereitende Dokumente bestimmen den Leistungsumfang 
                    nur, soweit sie ausdrücklich einbezogen sind.
   2. Lieferung und Leistung 2.1. Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anders 
                    vereinbart, verbindlich.  2.2. plan4U ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt. 
                   2.3. plan4U ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, 
                    mit der Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise 
                    Dritte zu beauftragen.  2.4. Änderungen im Leistungsumfang erfordern eine schriftliche 
                    Vereinbarung über Kosten und Liefertermin.   3. Leistungsverzögerung 3.1. Leistungsverzögerung bei plan4U 3.1.1. Wird plan4U an der rechtzeitigen vertragsgemäßen 
                    Lieferung der Produkte oder der rechtzeitigen vertragsgemäßen 
                    Leistungserbringung durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, 
                    Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder Lieferstörungen 
                    beim Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer behindert, 
                    so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen. 
                   3.1.2. Wird plan4U die Vertragserfüllung aus den in 
                    Ziffer 3.1.1. genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, 
                    so wird plan4U von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner 
                    Zahlungsverpflichtung frei. Von der Behinderung und der Unmöglichkeit 
                    wird plan4U den Kunden umgehend verständigen.  3.1.3. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten bzw. 
                    den Vertrag kündigen, wenn plan4U sich in Verzug befindet 
                    und der Kunde plan4U schriftlich unter Androhung des Rücktritts 
                    bzw. der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzt. 
                    Für Rücktritt und Kündigung ist die Schriftform 
                    erforderlich. Sie können erst erklärt werden, wenn 
                    plan4U nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Befindet 
                    sich plan4U mit der Lieferung eines Teils der Produkte in 
                    Verzug und kann der Kunde die anderen Produkte davon unabhängig 
                    nutzen, ist der Kunde lediglich zu einem entsprechenden teilweisen 
                    Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
   3.2. Verzug des Kunden Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist plan4U 
                    berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen 
                    Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu berechnen. 
 4. Zurückbehaltung und Aufrechnung 
                   4.1. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend 
                    machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. 
                    Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von plan4U 
                    nur berechtigt, wenn net plan4U die Forderung anerkannt hat 
                    oder diese rechtskräftig festgesetzt worden ist.  4.2. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder 
                    Leistung aus der Geschäftsverbindung in Verzug, ist plan4U 
                    berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, 
                    ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet 
                    zu sein.    5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des 
                    vereinbarten Preises nebst allen Nebenforderungen (z.B. Versandkosten) 
                    im Eigentum plan4U (Vorbehaltsware). 5.2. Der Kunde darf die Produkte nur mit schriftlicher Zustimmung 
                    von plan4U veräußern, vermieten, verpachten oder 
                    sonst darüber verfügen, solange die Produkte Eigentum 
                    von plan4U sind. Insbesondere ist der Kunde in diesem Fall 
                    nicht zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung 
                    der Produkte berechtigt. Der Kunde hat die Vorbehaltsware 
                    pfleglich zu behandeln 5.3. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe 
                    der plan4U-Forderung um mehr als 20%, wird plan4U insoweit 
                    die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. 
                   5.4. Der Kunde hat plan4U den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware 
                    sofort schriftlich mitzuteilen und plan4U in jeder Weise bei 
                    der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür 
                    sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten 
                    Verwendungen trägt der Kunde.    6. Zahlung und Vergütung 6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage 
                    der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.  6.2. Zahlungen werden mit der Lieferung/Leistung fällig 6.3. Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit 
                    diese vom Kunden bereits vor vollständiger Lieferung 
                    selbständig genutzt werden können.  7. Mitwirken des Kunden
 7.1. Eine rechtzeitige und vertragsgemäße Leistung 
                    von plan4U ist nur dann möglich, wenn der Kunde seinen 
                    Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.  Neben der eventuell erforderlichen Vorlage des Pflichtenheftes 
                    und der Organisationsabnahme wird der Kunde plan4U unverzüglich 
                    mit allen Informationen versorgen, die zur vertragsgemäßen 
                    Leistungserbringung durch plan4U erforderlich sind.    8. Abnahme Alle Leistungen von plan4U gelten, wenn sie vom Kunden nicht 
                    ausdrücklich angenommen werden, spätestens 4 Wochen 
                    nach Erbringung der Leistung als abgenommen, es sei denn, 
                    daß zuvor ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird. 
                    Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel 
                    innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen. 
                     9. Gewährleistung 9.1. Der Kunde kann Minder- und Fehlleistungen sowie sofort 
                    erkennbare Mängel nur innerhalb 8 Tagen nach Erbringung 
                    der Leistung beanstanden. Sämtliche Beanstandungen haben 
                    schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 
                    6 Monate.  9.2. Bei berechtigter Beanstandung behebt plan4U die Mängel 
                    nach ihrer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch 
                    Ersatzlieferung.  9.3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit 
                    Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, 
                    daß der Anwender, oder von plan4U nicht beauftragte 
                    Dritte, Änderungen vorgenommen haben.   10. Haftung von plan4U Über die in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten 
                    Ersatzansprüche hinaus haftet plan4U gleich aus welchem 
                    Rechtsgrund nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
                    zur Last fällt oder wegen Fehlens einer zugesicherten 
                    Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten 
                    Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend 
                    gehaftet wird. Dies gilt auch für eventuelle Haftung 
                    wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, fehlerhafter 
                    Beratung oder Einweisung, oder wegen Verletzung vertraglicher 
                    Nebenpflichten. Die Haftung für den Verlust eventuell 
                    verlorener Daten ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der 
                    Kunde nicht entsprechend den Hinweisen von plan4U bzw. im 
                    üblichen Umfang Datensicherung betrieben hat.  Der Höhe nach sind etwaige Schadensersatzansprüche 
                    des Kunden aus welchem Rechtsgrund auch immer, insgesamt auf 
                    CHF 50.000,00 (Fünfzigtausend Schweizer Franken) begrenzt.   11. Datenschutz Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen 
                    personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung 
                    der gesetzlichen Bestimmungen bei plan4U oder den mit ihr 
                    verbundenen Unternehmen verarbeitet.    12. Unwirksamkeit einer Bestimmung  Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus 
                    welchem Rechtsgrund unwirksam sein oder werden - so wird dadurch 
                    die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
                     13. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag 
                    sich ergebenden Streitigkeiten ist Winterthur plan4U, Winterthur, Februar 2005
 
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